wo beantrage ich was???

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Bianca
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wo beantrage ich was???

Beitrag von Bianca » 30.07.2008, 14:29

hallo ihr lieben.

kurz zu meiner situation:

wir haben vor in die schweiz zu ziehen. mein mann wird in januar einen job antreten. das heisst das wir die zelt in deutschland abbrechen werden. da unser sohn das down-syndrom hat hätte ich da eine frage.

wohin wende ich mich um physiotherapie und frühförderung zu benatragen?
gibt es in der schweiz pflegegeld? wir erhalten dieses hier in deutschland von unserer krankenkasse.

wäre lieb feedback zu bekommen.


liebe grüsse bianca



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Barbara Camenzind
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Beitrag von Barbara Camenzind » 31.07.2008, 06:56

Hallo Bianca
Die Physio muss dein Kinderarzt beantragen. Wenn Dein Kleiner keinen Herzfehler (oder sonst etwas Gravierendes) hat wird das über die Krankenkasse abgerechnet und nicht über die IV (so heisst bei uns die Versicherung, Invalidenversicherung). Da hast Du dann 10% Selbstbehalt (leider).

Frühförderung: Wird von IV bezahlt. Wir haben uns selber angemeldet, aber im Normalfall sollte das auch der Kinderarzt tun. Meistens geht es schneller wenn Du es selber machst.

Pflegegeld: Musst Du selber bei der IV beantragen (aber erst ab einem bestimmten Alter). Wir haben es mit 3 Jahren bekommen.

Ich schlage Dir vor, suche bei Deinem neuen Wohnort eine pro infirmis Beratungsstelle auf. Die können Dir betreffend Pflegegeld und andem sehr gut weiterhelfen.

Folgender Punkt würde ich beim neuen Wohnort suchen persönlich Berücksichtigen: Wie weit ist die Gemeinde/Stadt mit der Integration in der Schule. Werden schon Kinder integriert. Das ist hier in der Schweiz von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Liebe Grüsse Barbara und Laurin
Wer vom Glück immer nur träumt, darf sich nicht wundern, wenn er es verschläft.

Mebeky
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Beitrag von Mebeky » 31.07.2008, 09:15

Hallo Bianca

Herzlich Willkommen hier bei uns!
Leider kann ich bei gewissen Sachen von Barbara nicht zustimmen.
Wegen der Physio. Unsere Tochter Kyra hat einen Herzfehler, wurde mit 3 Monaten operiert. Danach wurde für die Physio, bei der IV die Stufe leichte cerebrale Bewegungsstörung beantragt, diese Stufe ist nur bis zum 2. Lebensjahr gültig, danach muss für die nächst Höhere Stufe einen erneuten Antrag gestellt werden. Aber Kyra war für diese Stufe zu "gesund, beweglich", sie müsste eine grössere cerebrale Behinderung haben. Dabei konnte sie ja erst mit 2 Jahren frei sitzen und bis jetzt mit bald in einem Monat 4 Jahren noch nicht gehen. Ab zwei Jahren wird nun die Physio von der KK bezahlt. Also der Herzfehler allein ist kein Freibillet für die Physio, dass es von der IV bezahlt wird. Da das Down-Syndrom ja kein Geburtsgebrechen ist, wurde dann bei Kyra wegen dem Herzfehler ab dem sie vom Spital heim konnte das Hilflosengeld bei der IV angefordert werden. Nun bekommt Sie seit dem sie 5 Monate alt war Hilflosengeld. Das stimmt was Barbara schrieb, es ist ganz verschieden ab welchem Alter und wieviel man Hilflosengeld bekommt.

Grüessli

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Andrea mit Roman
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Achtung IV zahlt nicht!

Beitrag von Andrea mit Roman » 31.07.2008, 19:27

Hallo Bianca
leide rmuss ich die Informationen von Barbara korrigieren.
Du schreibst, ihr kommt aus Deutschland.
Seid ihr Deutsche?
die Schweizer Invalidenversicherung (IV) zahlt für Schweizer Kinder und für ausländische Kinder, die in der Schweiz geboren sind. So kompliziert sich das ganze für euch,wenn ihr beide Elternteile nicth Schweizer sind.
So wie ich grad nachgelesen habe, besteht , nachdem ihr ein Jahr in dre Schweiz IV Beiträge bezahlt habt (wird automatisch vom Lohn abgezogen), die Möglichkeit, dass dann die IV auch für euer Kind mit Behinderung Beiträge zahlt.

ES spielt aber eine nicht so grosse Rolle, da eben Trisomie 21 eh kein Geburtsgebrechen ist., spric nicht IV pflichtig ist.
Auch unsere Physiotherapeutin hat grad bestätigt, dass heutzutage auch Kinder mit Herzfehler nicht mehr automatisch Physiotherapie über die IV bekommen. Krankenkassen zahlen meist problemlos 36 Physiotherpiesitzungen pro Jahr, wie schon erwähnt vonden anderen mit SEebstbehalt.

Wohin zieht ihr?
Nehmt Frühzeitig Kontakt auf mit der Frühberatungsstelle, es bestehen auch Wartefristen und bei euch ist leider wieder die Kostenfrage zu klären, bisher wurde Früherziehung von der IV bezahlt, jetzt ist aber alles im Umbruch und die Kantone sind zuständig, zum Teil ab 1.1.09, wieder verschieden, je nach Kanton. Ich kann dir die Stelle nennen,di e zuständig ist für Euch, wenn du mir schreibst, in welchen Kanton ihr zieht. ( Ich abe selber in der Früherziehung gearbeitet).
Und wie Barbara schreibt, wenn ihr in der Wohnortswahl frei seid, achtet auf die integrativen Schulungsmöglichkeiten.
Auch einen guten Kinderarzt könnt ihr vielleicht über Forumtips bekommen.
Allenfalss kann ich euch aub Beratungsstellen nennen, wo ihr kostenlose Auskunft bekommt zu eurer Situation.

liebe Grüsse

Wünsche uech jetzt schon alles gute und freue mich, wieder von euch zu lesen.
Herzliche Grüsse
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)

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Andrea mit Roman
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Krankenkasse in der Schweiz

Beitrag von Andrea mit Roman » 31.07.2008, 19:30

Und lasst euch auch gut Beraten, zu welcher Krankenkasse in der Schweiz ihr geht, einige sind sehr umständlich und machen grosse Schwierigkeiten , Kosten zu übernehmen,die sie eigentlich verpflichtet wären (z.B. CSS bei Windelkosten)!!
Wahrscheinlich wird es auch nicht möglich sein, eine Zusatzversicherung abzuschliessen .
Aber fragt überall nach,w ennes von Interesse für euch ist, vielleicht habt ihr irgendwo Glück.
Lass dir hjetzt schon Infos schicken, damit ihr Zeit habt zum auswählen, wenn ihr hier wohnt, müsst ihr auch einen Krankenkassennachweis haben.
liebe Grüsse
Herzliche Grüsse
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)

Bianca
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Beitrag von Bianca » 01.08.2008, 10:40

hallo zusammen.

danke für die wertvollen informationen.

also wir sind deutsche und demnach unsere kinder ja auch. wir haben vor in den kanton aargau zu ziehen. genaugenommen nach aarau. sagt man da jetzt stadt aarau oder gemeinde aarau?
und wenn es eine gemeinde ist, dann gehören doch die eine oder andere stadt noch mit dazu? aber das ist jetzt auch nicht wirklich so wichtig. :)

hier in deutschland ist es so, wenn ich jean-pieere in die kinderkrippe gebe fällt die frühförderung sowieso flach. ist das in der schweiz auch so? weil er soll auch in die krippe gehen wie sein grosser bruder.

mit der physiotherapie habe ich jetzt verstanden. wenn wir dann einen selbstbehalt zahlen müssen geht das auch in ordnung. aber das kann ich ja dann mit den kinderarzt klären. kann mir jemand einen guten kinderarzt empfehlen? oder am besten noch eine krankenkasse.

eigentlich habe ich so viele fragen und ich recherchiere schon ganz viel im internet. aber manchmal ist es verständlicher informationen von betroffenen zu bekommen.

also über adressen und info jeglicher hinsicht bin ich echt dankbar.

liebe grüsse bianca

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Andrea mit Roman
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Früherziehung in der Schweiz/Rechtsberatungsadresse

Beitrag von Andrea mit Roman » 01.08.2008, 22:22

liebe Bianca
erstens freut es mich mal zu lesen, dass es Jean-Pierre so gut geht!

In Aarau (Hauptstadt vom Kanton Aargau) ist der heilpädagogische Dienst, der die Frühförderung macht, folgender:
Heilpädagogischer Dienst
Pfrundweg 14
5000 Aarau
Tel. 062 824 22 26.
Wahrscheinlich haben sie noch Ferien bis ca. Mitte August.
Ich würde da einfach mal anrufen und eure Situation schildern, dass du Jean -Pierre schon jetzt voranmelden willst, wie das dann konkret aussehen würde. Somit könnt ihr dann auch eine Wartefrist umgehen, denke ich mir, die gibts manchmal, wenn ihr Pech habt sonst.

Ich weiss, dass es auch eine Aargauer Familie hier im Forum hat, vielleicht melden sie sich noch oder ich maile sie dann direkt an wegen der Kinderarztadresse, auch werde ich noch eine andere Kollegin fragen.
Ich weiss nur, dass ihr nicht nach Windisch ziehen sollt, dort ist es furchbar, was Integration betrifft!

Frühförderung bekommt ein Kind in der Schweiz, bis es in den heilpädagogischen Kindergarten/ev. Schule geht. Wenn es in den Dorfkindergarten integriert wird und keine heilpädagogische Begleitung hat, erhält es auch dann noch weiter Frühförderung.
Aber diese Angaben ändern auch immer wieder mal, sicher ist, bis Eintritt in den Kindergarten, in den gehen die Schweizer Kinder frühstens mit vollendetem 4. Lebensjahr.
(Schweizer Kindergärten sind überigens meist keine Tageskindergärten, die Kinder essen zu Hause
und haben nachmittags oft frei, aber auch hier gibt es viele Veränderungen im Moment , die Richtung freiwillige Tagesbetreuunng oder zumindest Mittagstisch gehen. Falls das für Euch von Bedeutung sein sollte, ev. auch für das ältere Kind, so lohnt es sich , auch unter diesem Aspekt die Wohngemeinde anzuschauen odernachzfragen, was geplant ist.

Während der Krippenzeit läuft die Frühförderung somit sicher weiter.

Hier noch die Adresse einer kostenlosen Auskunfststelle für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Behinderungen:

> SAEB
> 8002 Zürich
> Tel. 044 201 58 28.
Die telefonischen Beratungszeiten hörst du auf dem Anrufbeantworter.

Diese Adresse ist mehr dazu da, wenn du später Schwierigkeiten mit Krankenkasse, Invalidenversicherung oder was auch immer hast. Für aööererste Auskünfte, wie das mit Finanzierung der Früherziehung läuft, ist der Heilpädagogische Dienst die erste Adresse.
>
> Hbe bei denen auch schon kompetente Auskunft bekommen!
>


liebe Grüsse
und melde dich wieder bei Fragen.
Uebrigens bin ich mit 16 Jahren mit meinen Eltern von der Schweiz nach Deutschland ausgewandert!
Zur Ausbildung ging ich wieder in die Schweiz zurück und bin es auch geblieben.
Herzliche Grüsse
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)

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