Verfasst: 17.03.2008, 22:43
Hallo Beatrice
Wie ich schon oben geschrieben habe, kann Barbara Camenzind, EDSA od. Insieme Auskunft geben. Ich habe einmal als Kyra noch nicht zu uns gehörte, habe ich einmal die Person von der IV vom Kanton wo Kyra her kam gefragt, wieso Down-Syndrom nicht ein Geburtsgebrechen sei. So sagte sie mir. Früher als es einmal zur Sprache kam, kamen sie auf dieser Punkt. Down-Syndrom Menschen könnten nicht gefördert werden, besser gesagt gebildet werden. Früher hat das wahrscheinlich gestimmt, aber heute? Barbara Camenzind hat mir einmal gesagt. EDSA und Insieme hatten schon oft dieses Anliegen der IV gezeigt. Aber eben melde Dich am besten an die oben geschriebenen Stellen.
Kyra hat für das Herz Nr. 313 und für die Augen Nr. 419 IV Verfügungen. Aber das sind leider für die Physio und auch für die Windeln keine zahlbare Argumente. Wenn sie eine Cerebrale Behinderung noch hätte dann, glaube ich schon. Z.B. diese die sie Bis 2 Jahre hatte Nr. 395 Leichte cerebrale Bewegungsstörung, bis da wurde die Physio von der IV bezahlt, danach wäre Nr. 390 cerebrale Lähmungen gekommen, da war aber schluss, jetzt zahlt die KK.
Ich weiss von einer Mutter, die ein momentan 32 jähriger Sohn hat, sie schaute mich nur gross an, als ich sagte Down-Syndrom sei kein Geburtsgebrechen, das wusste sie nicht.
Gruss nach Holand, wie läufte es denn dort alles ab?
Bernadette
Wie ich schon oben geschrieben habe, kann Barbara Camenzind, EDSA od. Insieme Auskunft geben. Ich habe einmal als Kyra noch nicht zu uns gehörte, habe ich einmal die Person von der IV vom Kanton wo Kyra her kam gefragt, wieso Down-Syndrom nicht ein Geburtsgebrechen sei. So sagte sie mir. Früher als es einmal zur Sprache kam, kamen sie auf dieser Punkt. Down-Syndrom Menschen könnten nicht gefördert werden, besser gesagt gebildet werden. Früher hat das wahrscheinlich gestimmt, aber heute? Barbara Camenzind hat mir einmal gesagt. EDSA und Insieme hatten schon oft dieses Anliegen der IV gezeigt. Aber eben melde Dich am besten an die oben geschriebenen Stellen.
Kyra hat für das Herz Nr. 313 und für die Augen Nr. 419 IV Verfügungen. Aber das sind leider für die Physio und auch für die Windeln keine zahlbare Argumente. Wenn sie eine Cerebrale Behinderung noch hätte dann, glaube ich schon. Z.B. diese die sie Bis 2 Jahre hatte Nr. 395 Leichte cerebrale Bewegungsstörung, bis da wurde die Physio von der IV bezahlt, danach wäre Nr. 390 cerebrale Lähmungen gekommen, da war aber schluss, jetzt zahlt die KK.
Ich weiss von einer Mutter, die ein momentan 32 jähriger Sohn hat, sie schaute mich nur gross an, als ich sagte Down-Syndrom sei kein Geburtsgebrechen, das wusste sie nicht.
Gruss nach Holand, wie läufte es denn dort alles ab?
Bernadette