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kesr

Verfasst: 19.02.2013, 13:57
von Dagmar
Hoi zäme,
in den letzten Tage habe ich mich mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht befasst, das seit dem 1.1.13 inkraft ist. Es gibt keinen Unterschied in Vormund und Beistand mehr. Alle aktuellen Funktionen heissen Beistandschaft und gehen von gelegentlicher Hilfestellung bis hin zur (ehemaligen) vormundschaftlichen Tätigkeit. Wir als Eltern können das übernehmen und haben dazu ein vereinfachtes Verfahren zu durchlaufen. Aber ein Kürsli muss dennoch sein.
Dieser ganze Aspekt war mir völlig fremd und ich finde es interessant, sich damit zu befassen. Welche der vier Stufen der Beistandschaft kommt für uns infrage? Was schreibt die Kinderärztin in ihrem Bericht, was ev. der letzte Lehrer? Schaut euch doch mal unter kesb und dann eurer Wohnortgemeinde um, was da schon aufgeschaltet ist. Aber eben: Das Gesetz ist noch ganz neu und auch die Site der grossen Stadt Winterthur ist noch nicht vollständig.
Es bleibt spannend mit unseren Jugendlichen!

Infoveranstaltung

Verfasst: 26.02.2013, 21:28
von Ursula
Hoi Dagmar

Insieme Zürich macht am 18. März eine Infoveranstaltung zum Thema. Ich habe mich angemeldet, für uns ist das ja hochaktuell, Ende Jahr wird Roman 18! :shock:
Vielleicht ist das für Euch auch interessant?
http://www.insieme-zh.ch/htm/577/de/Wei ... Typ=Detail

Liebe Grüsse
Ursula

kesr

Verfasst: 27.02.2013, 07:52
von Dagmar
Liebe Ursula,
vielen Dank für den Hinweis. Am 18.3. muss ich mit Björn schon ins USZ zur phoniatrischen Abklärung und abends arbeite ich. Das reicht eigentlich. Vielleicht macht Winterthur ja auch mal so eine Veranstaltung? Wir haben ja noch etwas Zeit.
Hast du Lust, anschliessend etwas darüber hier zu schreiben?