Hallo zusammen
Erst mal ein gutes Neues Jahr - möge es euch viele glückliche Stunden mit den kleinen Schätzlis bringen .
Mein Mann und ich möchten ein Behindertentestamen für unseren Sohn mit DS erstellen. Es geht dabei darum, dass, sollte uns beiden etwas passieren, unser Kind trotz Erbschaft die volle staatliche Unterstützung erhalten kann, ohne dass das vererbte Vermögen heirfür eingesetzt werden muss. Hat hier jemand so etwas erstellt? Infos habe ich nur auf deutschen HP gefunden und denke, dass diese nicht mit den schweizerischen Gesetzen übereinstimmen?
lg Priska mit Levin (8)
Behindertentestament
- Andrea mit Roman
- Beiträge: 759
- Registriert: 24.01.2005, 17:30
- Wohnort: Appenzellerland
liebe Priska
wir haben uns schon intwnsiv mit dem Thema auseinandergestetzt.
Procap bietet hier zu Beratungen an und hat auch schon Vorträge gehalten.
Wir haben uns in St. Gallen mit eine Anwältin in Verbindung gesetzt, die sich gut auskennt mit der Materie, sie selber hat eine schwere CP.Sie ist uns auch von anderen Eltern empfohlen worden Sie hat uns die verschiedennen Möglichkeiten aufgezeigt.
Wir haben uns aber noch zu keinem Entscheid durchgerungen.Wir wissen noch nicht, welche für uns passende Variante wählen. Es ist ein Thema, das man gerne von sich schiebt. Und da wir andere Probleme hatten, schoben wir das Thema wieder von uns.... Sollte man aber nicht tun, auf keine Fall!
Aber man soll sich damit befassen, solange die Kinder klein sind und man fit, ist, wenn ein Partner gestorben ist ( das kann ja leider plötzlich und schnell geschehen) , ist es zu spät.
Das behinderte Kind hat nur ein Freivermögen von 20 (oder 30) 000 Franken, alles ander muss es aufbrauchen, bevor es Ergänzungsleistungen bekommt.DAs heisst, das erbe ginge eigentlich an den Staat
-Das heisst, auch keine Sparbüchlis auf den Namen des Kindes anlegen, falls es mal viel erben wird.
-Das heisst, auch, das behinderte Kind auch den Pflichtteil zu setzen.
-Das kann auch heissen, den überlebenden Ehegatten im Testament zu begünstigen, dass er möglichst viel erbt, wenn einer früh stirbt. Vorallem wenn Wohneigentum vorhanden ist.Und die Kinder erben erst, wenn der zweite Elternteil auch verstorben ist.
-Am Besten sollte man eine Vertrauensperson haben, die man im Testament einsetzen kann, die ev,. auch Geld für das Kind verwaltet (so dass es ncith auf den Namen des Kindes läuft) und es dem Kind dann später, wenn es erwachsen ist, gibt, für Sachen und Bedürfnisse, die nicht über IV und Ergänzungsleistungen gedeckt sind, wie Ferien, Reiten, Hobbies, usw. Nur wissen wir nicht, wer diese Person sein soll....innerhalb der Familien gibt es ja oft Streit um Geld, sobald es zu Erben gibt, das sollte eine Aussenstehende Person sein....
Konnte ich Dir weiterhelfen?
WIe weit seid ihr schon?
wir haben uns schon intwnsiv mit dem Thema auseinandergestetzt.
Procap bietet hier zu Beratungen an und hat auch schon Vorträge gehalten.
Wir haben uns in St. Gallen mit eine Anwältin in Verbindung gesetzt, die sich gut auskennt mit der Materie, sie selber hat eine schwere CP.Sie ist uns auch von anderen Eltern empfohlen worden Sie hat uns die verschiedennen Möglichkeiten aufgezeigt.
Wir haben uns aber noch zu keinem Entscheid durchgerungen.Wir wissen noch nicht, welche für uns passende Variante wählen. Es ist ein Thema, das man gerne von sich schiebt. Und da wir andere Probleme hatten, schoben wir das Thema wieder von uns.... Sollte man aber nicht tun, auf keine Fall!
Aber man soll sich damit befassen, solange die Kinder klein sind und man fit, ist, wenn ein Partner gestorben ist ( das kann ja leider plötzlich und schnell geschehen) , ist es zu spät.
Das behinderte Kind hat nur ein Freivermögen von 20 (oder 30) 000 Franken, alles ander muss es aufbrauchen, bevor es Ergänzungsleistungen bekommt.DAs heisst, das erbe ginge eigentlich an den Staat
-Das heisst, auch keine Sparbüchlis auf den Namen des Kindes anlegen, falls es mal viel erben wird.
-Das heisst, auch, das behinderte Kind auch den Pflichtteil zu setzen.
-Das kann auch heissen, den überlebenden Ehegatten im Testament zu begünstigen, dass er möglichst viel erbt, wenn einer früh stirbt. Vorallem wenn Wohneigentum vorhanden ist.Und die Kinder erben erst, wenn der zweite Elternteil auch verstorben ist.
-Am Besten sollte man eine Vertrauensperson haben, die man im Testament einsetzen kann, die ev,. auch Geld für das Kind verwaltet (so dass es ncith auf den Namen des Kindes läuft) und es dem Kind dann später, wenn es erwachsen ist, gibt, für Sachen und Bedürfnisse, die nicht über IV und Ergänzungsleistungen gedeckt sind, wie Ferien, Reiten, Hobbies, usw. Nur wissen wir nicht, wer diese Person sein soll....innerhalb der Familien gibt es ja oft Streit um Geld, sobald es zu Erben gibt, das sollte eine Aussenstehende Person sein....
Konnte ich Dir weiterhelfen?
WIe weit seid ihr schon?
Herzliche Grüsse
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)
Liebe Andrea
Ganz herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast für die Antwort . Ja auch wir schieben dieses Thema schon lange vor uns her. Mein Mann war mal vor mehreren Jahren an einem Vortrag, wo dieses Thema auch angesprochen wurde, aber wie auch du schreibst: Man hat immer andere Sorgen und denkt man macht dann......
Das die Konten nicht auf das Kind lauten soll - das ist das einzige, was wir ausgeführt haben. Ansonsten ist noch nichts geregelt - zieht sich hin bis zu einem Wunsch-Vormund, etc. Da geht uns gleich wie euch.
Ich werde mich mal bei Procap erkundigen und komme allenfalls auf dich zurück, betr. dem Namen der Antwälting, ok?
lg Priska mit Michelle (12), Justin (10) und Levin DS (8)
Ganz herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast für die Antwort . Ja auch wir schieben dieses Thema schon lange vor uns her. Mein Mann war mal vor mehreren Jahren an einem Vortrag, wo dieses Thema auch angesprochen wurde, aber wie auch du schreibst: Man hat immer andere Sorgen und denkt man macht dann......
Das die Konten nicht auf das Kind lauten soll - das ist das einzige, was wir ausgeführt haben. Ansonsten ist noch nichts geregelt - zieht sich hin bis zu einem Wunsch-Vormund, etc. Da geht uns gleich wie euch.
Ich werde mich mal bei Procap erkundigen und komme allenfalls auf dich zurück, betr. dem Namen der Antwälting, ok?
lg Priska mit Michelle (12), Justin (10) und Levin DS (8)