Hallo
ich habe da mal eine frage vielleicht kann mir jemand einen rat geben.Eine Freundin hat ein Kind mit Ds mitlerweile 34 Jahre und diese braucht einen Rollstuhl weil sie nicht so weite Strecken laufen kann wegen der luft. Sie hat einen Rollstuhl von der Krankenkasse bekommen bei Erhalt musste sie was zuzahlen und jetzt wollen sie wieder eine zuzahlung sonst kommen sie den <rollstuhl wieder abholhen
. Begründet wird das, es handelt sich um einen Pauschalbetrag zur Reparatur des Rollstuhls z.B. Ich meine aber ein Pauschalbetrag ist keine Zuzahlungsaufforderung. Sie , zahlt schon jede Menge Pauschalen und Zuzahlungen
Also nochmal kurz.
Müssen andere Rollstuhlfahrer, die ihren Rollstuhl durch die Krankenkasse erhalten haben, beim Erhalt bereits die Zuzahlung für das Rezept gezahlt haben, nach Jahren wieder Zuzahlung für den gleichen Rollstuhl leisten. Eine sogenannte Folgepauschale für vier Jahre.
Begründet wird das jetzt so.
Der Rollstuhl kostet ein paar tausend Euro. Diese werden auf die Jahre aufgeteilt und dann erhältst du aller vier Jahre die Aufforderung die Folgepauschale zu zahlen.(10 Euro.)
Sie hat das noch nie machen müssen und ist ganz überrascht das es sowas gibt
. Das gleiche ist bei der zu füllenden Sauerstoffflasche. Auch da mußte sie nie etwas zahlen. Jetzt schon. Ich frage mich ist das allgemein üblich
kennt sich da einer mit aus Ramona
rollstuhl
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Ja mein Name ist Ramona und ich bin 41 Jahre und hab noch mal eine Tochter die Xenia heißt geb.22.02.2007.Mann sagte mir gleich nach der Entbindung das sie das Down Symdom hat .
- Andrea mit Roman
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hallo Ramona
wohnt denn deine Freundin in D oder in der CH?
Denn hier i mSchweizer Forum wist du Tipps bekommen,was für Regelungen in der CH gelten.
Frage doch, wenn es D betrifft, in der Deutschen Mailingliste nach.
liebe Grüsse
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Herzliche Grüsse
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)
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