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Gratis telefonische Rechtsauskunft

Verfasst: 01.08.2008, 22:27
von Andrea mit Roman
Wollte euch allen mal eine gute Telefonnummer mitteilen

Gratis Rechtsdienst für Behinderte an:
SAEB
8002 Zürich
Tel. 044 201 58 28.

Habe bei denen auch schon kompetente Auskunft bekommen!
Zum Beispiel dass es in der Steuererklärung einen Pauschalabzug füe ein behindertes Kind gibt.
Oder eine Kollegin hat die Information bestätigt bekommen, dass die IV für Narkosekosten bei Zahnbehandlungen bei Kindern mit DS zahlen muss, auch wenn sie sich weigern will.

Hoffe, dass ihr die Nummer nie braucht....

viele Grüsse

DANKE FÜR DEN TIP

Verfasst: 24.02.2009, 17:02
von petra lüthi tsengo
Liebe Andrea
Ich habe den Tip erst jetzt gesehen
Wie ist das mit dem Steuerabzug?Ich habe ihn nicht bekommen da ja DS nicht von der Iv anerkannt ist ,was muss ich tun dass die Steuerleute das akzeptieren?
Gruss
petra

Verfasst: 25.02.2009, 09:12
von Mebeky
Hoi Petra

Ich glaube im letzten od. sogar im vorletzten Jahr, hat uns der Herr wo uns die Steuern ausfüllt, auch etwas abgezogen, wegen Kyra. Ich werde den Herrn nochmals fragen, wenn ich ihn für diese Steuer bestelle.

gruss

Bernadette

P.S. Danke für die Nachfrage. Werde mich in Kürze wieder melden.

Verfasst: 25.02.2009, 10:58
von Mebeky
Hallo zusammen!

Als ich nun mit dem Herrn von den Steuern, einen Termin abmachte, fragte ich Ihn gerade wegen dem Steuerabzug bei Behinderten. Nun kam aus, dass es bei uns noch nicht der Fall war. Da ich von dem auch nichts wusste. Das Kind muss eine Hilflosenentschädigung von der IV haben, leicht, mittel od. schwer, anhand diesen Stufen wird einen Steuerabzug geleistet. Es muss eine Kopie von der neusten Verfügung der Hilflosenentschädigung beigelegt werden und dann erst wieder wenn eine neue Stufe der Hilflosenentschädigung gibt. Kyra hat eine Hilflosenentschädigung.

Gruss

Bernadette

Verfasst: 25.02.2009, 15:49
von aurelia20020
Hallo
danke für den wervollen Tip!
Grüesschen Nicole

Verfasst: 03.03.2009, 10:50
von Andrea mit Roman
liebe Petra
mein Mann,der bie uns die Steuren erledigt, zieht sowohl für die Gemeinde wie auch die Bundessteuren 5000 Fr. ab, zusätzlich zum regulären Kinderabzug.
Die Hilflosenentshcädigungskopie müssen wir erst dieses Jahr zum ersten Mal beilegen.
Wissen,dass es den Abzug gibt, tun wir erst seit 3 Jahren.

Versuch doch den Abzug, wenn du die Steuren noch nicth ausgefüllt hast oder geben vErlängerung ein und beantrage gleichzeitig die Hilflosenentschädigung bei der IV, Aaron ist doch schon 2 Jahre alt, oder? DAnn hast du auch einen Chance, sie zu bekommen.
viele Grüsse

Verfasst: 05.03.2009, 16:56
von Kyle's Familie
Sali Andrea

Danke für das Angebot. Ich habe der Familie die deleila.de Seite angegeben und sie gehen direkt ins Forum rein.

Liebe Grüsse

Steuerabzug

Verfasst: 12.03.2009, 22:45
von Ursula
Hoi zäme

Hier noch ein Link aus dem Kanton Zürich zu diesem Thema http://www.steueramt.zh.ch/html/erlasse ... kosten.htm. Die Pauschale, die man abziehen kann, wenn man einen Pflegebeitrag von der IV hat, findet sich im Punkt 3d.
Vielleicht hilft das Dokument, auch entsprechende aus anderen Kantonen zu finden?

Liebe Grüsse
Ursula