Kostenübernahme von Windelkosten / Bundesgerichtsenscheid!
Verfasst: 04.05.2012, 12:42
Hallo alle zusammen
Über 2 Jahre kämpften wir nun dafür, dass unsere Krankenkasse die Windelkosten für Kyle übernimmt. Nun haben wir einen Bundesgerichtsenscheid (gesamtschweizerisch) erwirkt. Alles weitere hier und herzlichen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben! Bitte streut die Nachricht.
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Krankenkassen müssen Windelkosten von Kindern mit Down-Syndrom übernehmen
Bis anhin gab es bezüglich Übernahme von Inkontinenzmitteln je nach Krankenkasse unterschiedliche Ansätze. Klar geregelt ist seit Januar 2012: Kinder mit Down-Syndrom haben ab dem 42 Monat das Anrecht auf Vergütung der Windelkosten. Diese Kosten werden über die Grundversicherung der Krankenkassen abgedeckt. Dies wurde mit Bundesgerichtsentscheid 9C_567/2011 vom 27.01.2012 entschieden. Wie Sie zu Ihrem Recht kommen und wie das Vorgehen ist, entnehmen Sie bitte der Website von www.insieme21.ch => Informationen => Leistungen und Vergünstigungen
Über 2 Jahre kämpften wir nun dafür, dass unsere Krankenkasse die Windelkosten für Kyle übernimmt. Nun haben wir einen Bundesgerichtsenscheid (gesamtschweizerisch) erwirkt. Alles weitere hier und herzlichen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben! Bitte streut die Nachricht.
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Krankenkassen müssen Windelkosten von Kindern mit Down-Syndrom übernehmen
Bis anhin gab es bezüglich Übernahme von Inkontinenzmitteln je nach Krankenkasse unterschiedliche Ansätze. Klar geregelt ist seit Januar 2012: Kinder mit Down-Syndrom haben ab dem 42 Monat das Anrecht auf Vergütung der Windelkosten. Diese Kosten werden über die Grundversicherung der Krankenkassen abgedeckt. Dies wurde mit Bundesgerichtsentscheid 9C_567/2011 vom 27.01.2012 entschieden. Wie Sie zu Ihrem Recht kommen und wie das Vorgehen ist, entnehmen Sie bitte der Website von www.insieme21.ch => Informationen => Leistungen und Vergünstigungen