Trisomie 21 soll als Geburtsgebrechen gelten
Verfasst: 09.12.2013, 21:00
(sda) Trisomie 21 - das Down Syndrom - soll neu als Geburtsgebrechen gelten. Der Bundesrat spricht sich für diese Änderung bei der Invalidenversicherung aus. Er beantragt den Räten, eine Motion von Roberto Zanetti anzunehmen.
Die medizinischen Massnahmen der Invalidenversicherung würden derzeit überprüft, schreibt der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Das Anliegen könne in diesem Rahmen konkretisiert werden. Entweder werde Trisomie 21 als solche auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen, oder es würden deren Komponenten integriert.
Das hab ich mal so von NZZ online übernommen und hoffe, es ist ok so.
Die medizinischen Massnahmen der Invalidenversicherung würden derzeit überprüft, schreibt der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Das Anliegen könne in diesem Rahmen konkretisiert werden. Entweder werde Trisomie 21 als solche auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen, oder es würden deren Komponenten integriert.
Das hab ich mal so von NZZ online übernommen und hoffe, es ist ok so.