Hallo
Unser Sohn geht in die ortsansässige Kinderkrippe. Die Krippe ist subventioniert.
Jetzt ist unser Sohn 18 Monate alt. Die Krippenleitung sagt, dass er weiterhin der Säuglingstarif zahlen muss, weil er noch nicht laufen kann, nicht selbstständig isst und sich nich anziehen kann.
Hat die Krippe das Recht uns den Zuschlag weiter in Rechnung zu stellen? Ich bekomm von der IV ja auch keine Hilflosenentschädigung!
Ist es jemanden von euch gleich ergangen? Hat jemand einen Tipp?
Ich mag die Krippe nicht wechseln, da sich meine Kinder dort sehr wohl fühlen. Wir haben nur das Problem mit der Krippenleitung.
Gruss Karolin
Kinderkrippe
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- Wohnort: Basel
Das wäre diskriminierend, er ist ja kein Säugling mehr und die Kinderkrippe verstösst gegen die Bundesverfassung art 8 abs. 4 wenn das nicht hilft wende dich an inclusion handicap, die bieten dir gratis Rechtsunterstützung an wenn es komplizierter wird einmalig 90 Franken
Inclusion Handicap
Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern
Tel: 031 370 08 30
Fax: 031 370 08 51
info@inclusion-handicap.ch
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