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Down-Syndrom als GEburtsgebrechen

Verfasst: 11.09.2014, 11:42
von Andrea mit Roman
hallo
Romans Ergotherapeutin sagte mir gestern, dass nur das DS ins IV Geburtsgebrechenregister aufgenommen wird, endlich.
Sie weiss nur nicht genau, wie es mit der Umsetzung aussieht, wer weiss mehr?

Trisomie 21 endlich auf die Liste der Geburtsgebrechen

Verfasst: 03.11.2014, 20:56
von Nekuma
Liebe Andrea

Ja, das habe ich auch gehört und v.a. gelesen - für alle die es ebenfalls interessiert:
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/ ... d=20133720

Was das nun genau bedeutet? Ich meine in der Umsetzung?
glg Helena

Verfasst: 04.11.2014, 13:18
von Andrea mit Roman
hallo
ich habe auch bei Insieme 21 direkt nachgefragt und die Antwort bekommen:

"Das ist am Laufen, aber da müssen sie noch über die Bücher was sie alles und wie usw reinnehmen wollen. Das dauert noch eine Zeit. Frau XXX ist da in Kontakt.

bei IV nachgefragt

Verfasst: 10.03.2015, 20:42
von Andrea mit Roman
hallo
ich hatte letzte Woche Kontakt mit der IV AR und habe mal nachgefragt, wie es aussieht wegen Trisomie 21 udn Geburtsgebrechenliste.
Die Frau am Telefon hatte keine Ahnung, sie hat noch nie davon gehärt. Sie sagte , sie werde den Teamleiter fragen und mich dann benachrichtigen.

Windeln/Ergotherapie/Physiotherapie/Pflegebett Kayser

Verfasst: 26.01.2016, 17:14
von Manuel1986
Hallo zusammen das Down-Syndrom kommt am 1. März 2016 auf die Geburtsgebrechen Liste, das heisst die IV muss Windeln zahlen (immer mit Rezept und Bescheinigung ob mittelschwer schwer oder total) sie muss für die Füssetherapie aufkommen und für die ErgoTherapie. Ein Kind das Selbständig aus dem Bett ein und aussteigen kann mit hohen Seitengitter kann bei der IV als Hilfsmittel beantragt werden das Bett muss aber auf 17cm tief runter gefahren werden können, das unsere Kinder ein und aussteigen können die IV muss das übernehmen, für weitere Fragen einfach anschreiben

Verfasst: 26.01.2016, 21:25
von Andrea mit Roman
hallo Manuel
das sind ja gute Nachrichten. Wir müssen doch immer wieder kämpfen, dass Roman über die Krankenkasse weiterhin Ergo und Physiotherapie bezahlt wird, es ist mit viel administrativen Aufwand verbunden.
Mir hat Die zuständige Stelle des Bundesrates vor 1 Jahr geschrieben, dass dann aber, wenn es in die IV Liste aufgenommen wird, zuerst noch überlegt werden muss, was alles bezahlt wird.
Windeln müssen ja jetzt schon bezahlt werden, da gibt es ein Bundesgerichtsbeschluss, ab ca. 3 oder 3 1/2 Jahren. Und Hilfsmittel auch, wenn ein Kind sie benötigt vielleicht wird die Begründung einfacher.

Woher hast du die Information?

Verfasst: 09.02.2016, 11:28
von Andrea mit Roman
hallo Manuel und alle anderen
ich meiner Mail habe ich einen Fehler gemacht. Die Windeln müssen (bisher )von der Krankenkasse bezahlt werden, nicht von der IV.

Hier noch der link zu Manuels Ankündigung, dass Down-Syndrom ins Geburtsgebrechenliste der IV aufgenommen wird:
Nun ist es soweit, Trisomie 21 kommt ab 1.3.2016 auf die Liste der Geburtsgebrechen:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 60449.html

Was ich schon nachgeforscht habe, ist dass die Kinder die Nummer 489 der Geburtsgebrechenliste bekommen.
Und soviel ich weiss, muss man über den Arzt eine Antrag hierzu stellen, da die IV ja nicht weiss, dass unsere Kinder DS haben.

Habe dem zuständigen Herrn Ritler des BSV gemailt mit konkreten Fragen, wie das nun vor sich geht und melde mich, wenn ich eine Antwort erhalte.

Verfasst: 09.02.2016, 14:24
von Sonnenschein
Liebe Andrea

Vielen herzlichen Dank, dass du uns immer so gut auf dem Laufenden hälst.

Liebe Grüsse
Esther

Iv angemeldet

Verfasst: 10.03.2016, 22:20
von Andrea mit Roman
hallo an alle
Procap und Romans Arzt haben mir gesagt, ich solle Roman selber bei der IV anmelden, der Arzt bekomme dann eine Anfrage, um den medizinischen Teil zu bestätigen.

Nun ist es vollbracht. Ich habe Roman bei der IV angemeldet für Down-Syndrom GG 489 und heute haben wir die Verfügung bekommen.
Ist etwas Papierkriegaufwand.

So geht's: auf der Internetseite der IV das Formular Anmeldung für Geburtsgebrechen herunterladen:
https://www.ahv-iv.ch/de/

Dann auf Merkblätter und Formulare klicken, dann auf Formulare, dann auf Leistungen der IV, dann auf Anmeldungen.
So heisst das Formular, das auszufüllen ist:

001.003 - Anmeldung für Minderjährige: Medizinische Massnahmen.

Und bei Frage 1 beantragte Leistung ankreuzen: medizinische Massnahmen.

Schon nach 1 Woche bekam ich ein Schreiben, dass die Anmeldung eingetroffen ist, die Abklärungen aber andauern, inkl., ein Brief zum Unterschrieben von Vollmachten, dass sie Arztberichte einholen dürfen.
Bevor ich die Vollmacht retourniert hatte, war am nächsten Tag die Verfügung im Briefkasten, gültig ab. 1. März bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres.

Sorry, ich musste ein paar mal meinen Eintrag korrigieren, da der Internetlink zu lang war und ich nun jeden Schritt einzeln eingefügt habe.
Ich hoffe, dass cih euch allen damit die Anmeldung vereinfachen kann.

Verfasst: 14.03.2016, 10:19
von Sylvia Schlatter
Liebe Andrea

Hab ganz herzlichen Dank für deine Informationen.

Ich habe das Thema Trisomie 21 und Geburtsgebrechen beim Elterngespräch und bei der Information für das Teilinternat angesprochen, aber beide Male hat niemand erwähnt, dass ich den Antrag selber stellen müsse. Nur Hilfe beim Beantragen der Beistandschaft wurde uns angeboten. Dies kommt ja auch schon bald auf uns zu...

Nun habe ich also die Blätter ausgedruckt und werde sie dann ausfüllen.

Ein lieber Gruss

Sylvia Schlatter

Re: Down-Syndrom als GEburtsgebrechen

Verfasst: 11.11.2016, 21:25
von Andrea mit Roman
hoi Zäme
bei uns hat es 4 Monate gedauert, bis wir die Therapieverfügungen bekommen hatten, mit den medizinischen Massnahmen ging es bedeutend schneller.
Bei uns laufen nun Ergo - und Physiotherapie udn neu auch Hippotherapie über die IV.