Allgemein Windeln

Hinweise auf Bezugsquellen von Hilfmitteln (Lehrmittel, Windeln usw.)
Mebeky
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Beitrag von Mebeky » 17.03.2008, 22:43

Hallo Beatrice

Wie ich schon oben geschrieben habe, kann Barbara Camenzind, EDSA od. Insieme Auskunft geben. Ich habe einmal als Kyra noch nicht zu uns gehörte, habe ich einmal die Person von der IV vom Kanton wo Kyra her kam gefragt, wieso Down-Syndrom nicht ein Geburtsgebrechen sei. So sagte sie mir. Früher als es einmal zur Sprache kam, kamen sie auf dieser Punkt. Down-Syndrom Menschen könnten nicht gefördert werden, besser gesagt gebildet werden. Früher hat das wahrscheinlich gestimmt, aber heute? Barbara Camenzind hat mir einmal gesagt. EDSA und Insieme hatten schon oft dieses Anliegen der IV gezeigt. Aber eben melde Dich am besten an die oben geschriebenen Stellen.
Kyra hat für das Herz Nr. 313 und für die Augen Nr. 419 IV Verfügungen. Aber das sind leider für die Physio und auch für die Windeln keine zahlbare Argumente. Wenn sie eine Cerebrale Behinderung noch hätte dann, glaube ich schon. Z.B. diese die sie Bis 2 Jahre hatte Nr. 395 Leichte cerebrale Bewegungsstörung, bis da wurde die Physio von der IV bezahlt, danach wäre Nr. 390 cerebrale Lähmungen gekommen, da war aber schluss, jetzt zahlt die KK.
Ich weiss von einer Mutter, die ein momentan 32 jähriger Sohn hat, sie schaute mich nur gross an, als ich sagte Down-Syndrom sei kein Geburtsgebrechen, das wusste sie nicht.

Gruss nach Holand, wie läufte es denn dort alles ab?

Bernadette



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Barbara Camenzind
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IV-Geburtsgebrechen

Beitrag von Barbara Camenzind » 18.03.2008, 00:07

Hallo.
Ich weiss folgendes: insieme Schweiz ist seit Jahren politisch aktiv. Leider ist es Ihnen auch bei der 5. IV Revision nicht gelungen Trisomie 21 als Geburtsgebrechen reinzunehmen. Es wurde schon mehrmals versucht. Ich denke es geht zur Zeit immer ums Sparen.
Als die IV gegründet wurden, war noch keine Lobby für Menschen mit Trisomie 21 hier um für die Rechte unserer Kinder zu Kämpfen. So wurde es, aus Gründen die Bernadette oben erwähnt, einfach nicht reingenommen. Ich weiss von einem Vater der sich beim Kassensturz gemeldet hat und ich selber habe diesen Missstand beim Beobachter gemeldet. Doch die sagen, wenn das in der IV so geregelt ist kann man auch nichts machen. Nützt auch nicht wenn wir was zu diesem Thema bringen. Ändert nichts. Es geht also nur über den politschen Weg. Keine Ahnung wann eine 6. IV Revision ansteht. Ich bin sicher insieme Schweiz ist da informiert.
Wenn man denkt, dass vor 25 Jahren teils Kindern mit Trisomie 21 noch eine Herz OP verweigert wurde, wundert mich dieser Zustand eigentlich nicht!
Gruss Barbara
Übrigens wurde unser Antrag auf Hilflosenentschädigung von der IV abgelehnt :evil: . Allerdings dürfen wir es dieses Jahr nochmals versuchen. Laurin ist jetzt 3 1/2 Jahre alt.
Wer vom Glück immer nur träumt, darf sich nicht wundern, wenn er es verschläft.

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Andrea mit Roman
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Windelkosten über Krankenkasse

Beitrag von Andrea mit Roman » 20.03.2008, 15:37

liebe Franziska
Windelkostenübernahme bei Inkontinez ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse aus der Grundversicherung!!!Ab vollendetem drittem Lebensjahr.
Ich füge hier nochmals ein,was ich schonmal im Forum geschreiben habe, unter Windelkosten.
Ich weiss von vielen Eltern, die extrem kämpfen mussten deswegen, bis hin zum Chef der Kasse verlagen. Und viele gaben vorher zermürbt auf!

.....
ich kann dir nur sagen, dass sich da deine KK herausredet oder falsch informiert ist.
ich weiss von einigen Eltern, die kämpfen müssen,speziell mit der CSS, ist das eure KK?
Weise sie genau auf den Gesetzestext hin, der hier im Forum steht.
Noch besser, du holst dir bei Pro Infirmis oder Procap Unterstützung. Letztere haben einen gratis Rechtsberatungsdienst.:www.procap.ch,müsste aufgelistet sein im Internet.
oder in Olten in der Zentrale nachfragen: 0627206 88 88.
Es sind keine Almosen, die du von deiner KK verlangst, es steht dir zu!
Was sagt dein Kinderarzt dazu? Weiss er Bescheid?

Habe grad auf Silvias Tip hin auch Musterwindeln bie Publicare AG in Dättwil AG bestellt.
Tel. 056 484 10 00, Frau Schenker ist zuständig.

Sie vertreibt Inkontinenzprodukte in allen Grössen und Marken und übernehmen auch die Finanzierung (und dem Kampf mit der KK). Was es braucht ist ein Arztzeugnis, das sie einem zuschicken,das ausgefüllt werden muss. Dann habe man sich als Eltern um nichts mehr zu kümmern.
Offensichtlich zahle die KK nur Inkontinezprodukte , keine Windeln, sagte sie mir, da ist wieder ein Benennungsproblem und ein Problem, wenn das Kind sehr leicht ist, so wie Roman, mit seinen 18 kg ist es schwer, eine geeignete dichte Winidel zu finden.Ich weiss aber auch von Kassen wie Swica, die anstandslos Windeln nach Kassenzelttel von Migros usw. zahlte, kommt die Kasse eh billiger, beim Grossverteiler zu kaufen als im Inkontinenzversand, solang es ncoh passende Windeln gibt, darauf muss man sie halt hinweisen.
Wende dich doch an Publicare.

Ich werde EDSA / Insiem e draufhinweisen, im nächsten Heft wieder mal zum Thema Kostenübernahme der Windeln zu schreiben!!!!

Gib nicht auf, Kämpfe!
herzliche Grüsse
Herzliche Grüsse
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)

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