kesr
Verfasst: 19.02.2013, 13:57
Hoi zäme,
in den letzten Tage habe ich mich mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht befasst, das seit dem 1.1.13 inkraft ist. Es gibt keinen Unterschied in Vormund und Beistand mehr. Alle aktuellen Funktionen heissen Beistandschaft und gehen von gelegentlicher Hilfestellung bis hin zur (ehemaligen) vormundschaftlichen Tätigkeit. Wir als Eltern können das übernehmen und haben dazu ein vereinfachtes Verfahren zu durchlaufen. Aber ein Kürsli muss dennoch sein.
Dieser ganze Aspekt war mir völlig fremd und ich finde es interessant, sich damit zu befassen. Welche der vier Stufen der Beistandschaft kommt für uns infrage? Was schreibt die Kinderärztin in ihrem Bericht, was ev. der letzte Lehrer? Schaut euch doch mal unter kesb und dann eurer Wohnortgemeinde um, was da schon aufgeschaltet ist. Aber eben: Das Gesetz ist noch ganz neu und auch die Site der grossen Stadt Winterthur ist noch nicht vollständig.
Es bleibt spannend mit unseren Jugendlichen!
in den letzten Tage habe ich mich mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht befasst, das seit dem 1.1.13 inkraft ist. Es gibt keinen Unterschied in Vormund und Beistand mehr. Alle aktuellen Funktionen heissen Beistandschaft und gehen von gelegentlicher Hilfestellung bis hin zur (ehemaligen) vormundschaftlichen Tätigkeit. Wir als Eltern können das übernehmen und haben dazu ein vereinfachtes Verfahren zu durchlaufen. Aber ein Kürsli muss dennoch sein.
Dieser ganze Aspekt war mir völlig fremd und ich finde es interessant, sich damit zu befassen. Welche der vier Stufen der Beistandschaft kommt für uns infrage? Was schreibt die Kinderärztin in ihrem Bericht, was ev. der letzte Lehrer? Schaut euch doch mal unter kesb und dann eurer Wohnortgemeinde um, was da schon aufgeschaltet ist. Aber eben: Das Gesetz ist noch ganz neu und auch die Site der grossen Stadt Winterthur ist noch nicht vollständig.
Es bleibt spannend mit unseren Jugendlichen!