Behindertengleichstellungsgesetz!!!!! Spracherwerb
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Behindertengleichstellungsgesetz!!!!! Spracherwerb
Hallo ihr Lieben, wollte euch eine Info geben betreffend Kurse zu Guk und Anita Portmann
Im Art 20. Abs. 3 des Behindertengleichstellungsrcht wird beschrieben" Ich zitire"
Art. 20
1 Die Kantone sorgen dafür, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist.
2 Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule.
3 Insbesondere sorgen sie dafür, dass wahrnehmungs- oder artikulationsbehinderte Kinder und Jugendliche und ihnen besonders nahe stehenden Personen eine auf die Behinderung abgestimmte Kommunikationstechnik erlernen können.--------------------------------------------------------------------------------
http://www.admin.ch/ch/d/sr/151_3/index.html dies ist der link zum Behindertengleichstellungsrecht
somit ist euer Kanton für die Kosten eines Kurses zuständig, d.h. ihr könnt einen Kurs auswählen z.b Anita Portmann oder von Guk und holt euch das einverständis vom Kanton, wenn der Kanton sich widerstrebt, weisst ihn auf das Behindertengleichstellungsrecht hin auf art20. abs. 3
Weiter muss der Kanton euch Heilpädagogik wie auch Logopäpie zahlen. Müsste vom Kanton direkt gezahlt werden . d.h. dass ihr keinerlei Rechnungen oder Kosten haben müsstet.
Mein Sohn ist 2 Jahre alt. und erhält Physiotherapie und Logopädie nach Castillo Morales und wöchentöliche individual Förderung in der Heilpädagogik zu Hause und 2 mal wöchentlich am morgen für je 2 bis 3 Stunden Heilpädagogischer Spielgruppe, also wenn ihr Fragen habt betreffend was kann ich noch haben was steht mir zu. dann fragt mich doch einfach..