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von Andrea mit Roman » 02.12.2006, 14:48
Hoi mitenand,
habe privat die Anrage nach den Altersangaben bekommen, wänn ein Kind laut IV was können muss.
Um mir Schreibarbeit zu ersparen, habe ich nun bei dem Tipp von Bernadette bei Procap eingeloggt und die Liste für ein 2 Jahre altes Kind entnommen, mit den Angaben zu den Zeitpunkten, wann eine Leistung erwartet werden kann laut IV.
Für die Hilflosenentschädigung geht es ja immer um die Differenz zu einem gleichaltrigen Kind.
Meines Wissens muss die IV ein Jahr rückwirkend zahlen, aber das könnte man bei Procap nachfragen ob das immer noch so ist.
Hier der Ausdruck von pro Cap zur berechnung der Hilflosigkeit:
Name: Down Syndrom
Vorname: Musterkind
Geburtsdatum:
1.12.2004
Altersstufen:
Zeitpunkt für eine
Meldung bei der IV
Mit 10 Monaten (plus 3 Monaten Wartefrist)
Aufstehen, Absitzen und Abliegen:
mit 10 Monaten sitzt das Kind recht gut frei (am Boden und auf dem Schoss der Mutter) und in seinem Kinderstuhl besonders sicher
Dezember 2005
Mit 14 Monaten (plus 3 Monaten Wartefrist)
Aufstehen, Absitzen und Abliegen:
mit 14 Monaten steht es ohne Hilfe auf
Fortbewegung im oder ausser Haus, Pflege gesellschaftlicher Kontakte:
mit 14 Monaten kann das Kind frei gehen
April 2006
Mit 20 Monaten (plus 3 Monaten Wartefrist)
Essen:
mit 20 Monaten kann das Kind zuverlässig mit dem Löffel umgehen und ebenso mit der Tasse, die es aufhebt und wieder hinstellt, wenn es daraus getrunken hat.
Oktober 2006
Mit 23 Monaten (plus 3 Monaten Wartefrist)
Aufstehen, Absitzen und Abliegen:
Mit 23 Monaten setzt es sich allein auf einen Stuhl oder an den Tisch
Januar 2007
Mit 2 Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
Fortbewegung im oder ausser Haus, Pflege gesellschaftlicher Kontakte:
mit 2 Jahren kann das Kind allein Treppenlaufen
März 2007
Mit 2 ½ Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
Essen:
mit 2 ½ Jahren braucht das Kind beim Essen von zerkleinerter Nahrung nur noch selten Hilfe
Verrichtung der Notdurft:
mit 2 ½ Jahren benötigt das Kind tagsüber mehrheitlich keine Windeln mehr
August 2007
Mit 3 Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
An- und Auskleiden:
mit 3 Jahren kann sich ein Kind an- und ausziehen, wobei es für einzelne Handreichungen, wie Knöpfe öffnen und schliessen, auf Hilfe angewiesen ist. Die Schuhe zieht es am richtigen Fuss an, merkt sich die Vorder- und Rückseite der Kleider.
Februar 2008
Mit 4 Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
Aufstehen, Absitzen und Abliegen:
Mehraufwand ab 4 Jahren:
regelmässiges Aufstehen nachts, so dass das Kind angebunden werden muss
Verrichtung der Notdurft:
mit 4 Jahren sind nachts keine Windeln mehr erforderlich, da in der Regel nicht mehr genässt wird Fortbewegegung im oder ausser Haus, Pflege gesellschftlicher Kontakte:
ab 4 Jahren sollte zur Zurücklegung von normalen Wegstrecken kein Buggy mehr nötig sein.
Dies ist zu berücksichtigen bei Kindern mit Gehstörungen und bei Herzkrankheiten etc.
Februar 2009
Mit 5 ½ Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
Essen:
mit 5 ½ Jahren kann das Kind die Speisen selber zerkleinern (ausgenommen Fleisch). Der Umgang mit dem Besteck bereitet keine Probleme mehr.
August 2010
Mit 6 Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
An- und Auskleiden:
mit 6 Jahren kann das Kind die Schuhe binden (massgebend bei Kindern, welche behinderungsbedingt Schnürschuhe tragen müssen)
Waschen, Kämmen, Baden/Duschen:
mit 6 Jahren lässt sich das Kind bei der Körper-
pflege nicht mehr gerne helfen, Kontrolle ist jedoch nötig, Haarewaschen und Kämmen sind
noch nicht selbständig möglich
Fortbewegegung im oder ausser Haus, Pflege gesellschaftlicher Kontakte:
mit 6 Jahren legt das Kind den ungefährlichen Kindergartenweg selber zurück und pflegt gesellschaftliche Kontakte
Verrichtung der Notdurft:
mit 6 Jahren kann sich das Kind selber reinigen (Kindergartenalter) Persönliche Überwachung: vor 6 Jahren ist die persönlichen Überwachung in der Regel nicht in Betracht zu ziehen, erethische und autistische Kinder sind je nach Schweregrad zu beurteilen, ebenso Kinder mit häufigen Epilepsie-Anfällen oder Absenzen.
Februar 2011
Mit 8 Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
Essen:
mit 8 Jahren isst das Kind selbständig inkl. Fleisch zerkleinern
Februar 2013
Mit 15 Jahren (plus 3 Monaten Wartefrist)
Dauernde Pflege:
mit 15 Jahren sollte die Medikamenteneinnahme selbständig möglich sein.
Herzliche Grüsse
Herzliche Grüsse
Andrea mit Roman (5/2000), DS, und grossem Bruder (97)